ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Hotelaufnahmeverträge und ergänzende Leistungen
Schwarzwaldhotel Schmitz GmbH · Stand: 27. August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Schwarzwaldhotel Schmitz GmbH, nachfolgend „Hotel“ genannt. Der Vertragspartner wird nachfolgend „Gast“ genannt; handelt ein Besteller für andere Personen oder ein Unternehmen, ist auch dieser Vertragspartner.
1.2 Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Angaben in der Buchungsstrecke und die Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Dies gilt insbesondere für Preise, enthaltene Leistungen, Mindestaufenthalte, Zahlungsfristen und Stornierungsbedingungen.
1.4 Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen oder Reiseveranstalter können ergänzende Bedingungen des jeweiligen Vermittlers gelten. Vertragspartner für die Beherbergungsleistung bleibt, soweit in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, das Hotel.
2. Vertragsschluss und Buchungsangaben
2.1 Darstellungen von Zimmern, Apartments, Pauschalen und sonstigen Leistungen auf der Website sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Der Gast gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Weg ein verbindliches Buchungsangebot ab. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels oder durch Bereitstellung der gebuchten Leistung zustande.
2.2 Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere zu Namen, Kontaktdaten, Personenzahl, Alter mitreisender Kinder und besonderen Anforderungen. Änderungen sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
2.3 Buchende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen erwachsenen Person oder mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Hotels anreisen.
2.4 Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung der überlassenen Räume zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
3. Preise, Steuern und örtliche Abgaben
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Nicht im Preis enthaltene örtliche Abgaben, insbesondere Kurtaxe, werden nach den jeweils geltenden kommunalen Vorschriften zusätzlich erhoben. Eine Befreiung oder Ermäßigung setzt den rechtzeitigen Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
3.3 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuern oder Abgaben oder werden neue, die gebuchte Leistung unmittelbar betreffende Abgaben eingeführt, darf der Preis im gesetzlich zulässigen Umfang angepasst werden. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Preisänderung transparent und rechtlich zulässig ist.
3.4 Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4. Zahlung und Sicherheitsleistung
4.1 Rechnungen des Hotels sind, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, spätestens bei Abreise ohne Abzug fällig. Bei Online-Raten, Pauschalen, Gruppen, längeren Aufenthalten oder nicht erstattbaren Preisen können Vorauszahlungen, Anzahlungen oder eine Kreditkartengarantie verlangt werden; maßgeblich sind Angebot und Buchungsbestätigung.
4.2 Das Hotel darf bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Kreditkartenautorisierung verlangen. Höhe und Fälligkeit werden dem Gast vor der Buchung oder anschließend in Textform mitgeteilt. Bei Aufenthalten von mehr als sieben Nächten kann das Hotel angemessene Zwischenzahlungen verlangen, sofern dies vereinbart wurde.
4.3 Akzeptierte Zahlungsmittel ergeben sich aus der Buchungsstrecke, Buchungsbestätigung oder Information vor Ort. Kosten, die durch Rücklastschriften oder vom Gast zu vertretende fehlgeschlagene Zahlungen entstehen, können in tatsächlich angefallener Höhe berechnet werden; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Hotel darf weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen verweigern, soweit dies verhältnismäßig und gesetzlich zulässig ist.
5. Rücktritt und Stornierung durch den Gast; Nichtanreise
5.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum grundsätzlich nicht. Ein vertragliches Rücktritts- oder Stornierungsrecht besteht nur, wenn es im konkreten Angebot, in der gebuchten Rate oder in der Buchungsbestätigung vorgesehen ist.
5.2 Für Frist, Form und Kosten einer Stornierung gelten vorrangig die bei Buchung angezeigten und bestätigten Bedingungen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Hotel.
5.3 Ist keine kostenfreie Stornierung vereinbart oder wird nicht fristgerecht storniert, bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Das Hotel muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Bei Nichtanreise ohne fristgerechte Stornierung („No-Show“) und bei vorzeitiger Abreise gelten die Bedingungen der gebuchten Rate. Soweit dort keine gesonderte Regelung getroffen ist, gilt Ziffer 5.3.
5.5 Das Hotel bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung der stornierten Unterkunft, ist jedoch nicht verpflichtet, andere Buchungen oder Kategorien zugunsten des Gastes umzudisponieren.
6. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
6.1 Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
6.2 Das Hotel kann aus wichtigem Grund außerordentlich vom Vertrag zurücktreten oder den Aufenthalt beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen; Zimmer schuldhaft mit irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden; begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Nutzung den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels erheblich gefährdet; ein unzulässiger Zweck verfolgt wird; oder der Gast trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen Hausordnung, Nichtraucherschutz oder Rücksichtnahmepflichten verstößt.
6.3 Beruht der Rücktritt auf einem vom Hotel zu vertretenden Umstand, bleiben die gesetzlichen Rechte des Gastes unberührt. Bei einem berechtigten Rücktritt aus einem vom Gast zu vertretenden Grund besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
7. Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise
7.1 Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder Apartments, sofern dieses nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Das Hotel darf eine gleich- oder höherwertige Unterkunft bereitstellen, soweit dies für den Gast zumutbar ist.
7.2 Verbindliche Check-in- und Check-out-Zeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und den aktuellen Gästeinformationen. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Bestätigung möglich und kann kostenpflichtig sein.
7.3 Bei einer verspäteten Räumung darf das Hotel für die zusätzliche Nutzung eine angemessene Vergütung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7.4 Eine Anreise nach Ende der mitgeteilten Rezeptions- oder Check-in-Zeit muss vorab abgestimmt werden. Erfolgt keine Abstimmung, kann das Hotel die Bereitstellung nicht garantieren; vereinbarte Stornierungs- oder No-Show-Regeln bleiben anwendbar.
8. Nutzung, Hausordnung und Rücksichtnahme
8.1 Die Unterkunft darf höchstens mit der bestätigten Personenzahl belegt werden. Nicht angemeldete Personen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels aufgenommen werden; zusätzliche Entgelte und öffentlich-rechtliche Meldepflichten bleiben unberührt.
8.2 Der Gast hat Zimmer, Inventar und Gemeinschaftsbereiche pfleglich zu behandeln und auf andere Gäste, Mitarbeitende und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Den Anweisungen des Hotels zur Sicherheit und zum ordnungsgemäßen Betrieb ist Folge zu leisten.
8.3 Rauchen ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen gestattet. Bei einem schuldhaften Verstoß kann das Hotel die tatsächlich erforderlichen Sonderreinigungs-, Ausfall- und Wiederherstellungskosten verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Feiern, Veranstaltungen, gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen sowie sonstige über die gewöhnliche Beherbergungsnutzung hinausgehende Aktivitäten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
9. Kinder, Haustiere, Parkplätze und Zusatzbereiche
9.1 Kinderpreise, Zustell- und Babybetten richten sich nach dem konkret gebuchten Angebot und der bestätigten Verfügbarkeit. Aufsichtspflichtige haften im gesetzlichen Umfang für die Beaufsichtigung Minderjähriger.
9.2 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Bestätigung und gegen das ausgewiesene Entgelt mitgebracht werden. Assistenzhunde bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für durch das Tier verursachte Schäden und Verunreinigungen.
9.3 Soweit Parkplätze bereitgestellt werden, kommt ohne ausdrückliche Verwahrungsvereinbarung kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften; eine Bewachung oder besondere Obhut ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
9.4 Für Sauna, Ruhebereiche und sonstige Einrichtungen gelten die vor Ort ausgehängten Nutzungs- und Sicherheitsregeln sowie gegebenenfalls gesonderte Öffnungs- und Reservierungszeiten. Einschränkungen aus Wartungs-, Sicherheits- oder Betriebsgründen berechtigen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu einer Minderung oder Erstattung.
10. Pauschalen, Fremdleistungen und Reisevertragsrecht
10.1 Bei Pauschalen gelten die in der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung aufgeführten Bestandteile. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
10.2 Leistungen selbstständiger Drittanbieter, die lediglich vermittelt oder empfohlen werden, werden als Fremdleistungen gekennzeichnet. Für solche Leistungen kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast und dem Drittanbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wird.
10.3 Werden mehrere Reiseleistungen zu einem Gesamtpaket verbunden, können zwingende Vorschriften des Pauschalreiserechts Anwendung finden. In diesem Fall erhält der Gast vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen; zwingende Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
11. Leistungsänderungen
11.1 Unwesentliche Änderungen einzelner Leistungen sind zulässig, sofern der Gesamtcharakter der Buchung erhalten bleibt und die Änderung für den Gast zumutbar ist.
11.2 Kann eine ausdrücklich vereinbarte wesentliche Leistung nicht erbracht werden, bietet das Hotel – soweit möglich – eine gleichwertige Ersatzleistung oder eine angemessene Preisanpassung an. Gesetzliche Mängel- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
12. Haftung des Hotels
12.1 Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen, bleibt unberührt.
12.4 Störungen oder Mängel sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche nur insoweit entfallen, wie das Hotel wegen der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
13. Haftung des Gastes
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher, Erfüllungsgehilfen oder mitgebrachte Tiere verursachen. Das Hotel darf den Ersatz der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten verlangen. Normale Abnutzung bleibt außer Betracht.
14. Fundsachen
Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Das Hotel kann sie auf Wunsch und auf Kosten sowie Risiko des Gastes versenden. Für besonders wertvolle oder verderbliche Gegenstände können abweichende gesetzlich zulässige Aufbewahrungsfristen gelten.
15. Gutscheine
Für Wert- und Leistungsgutscheine gelten die bei Erwerb ausgewiesenen Bedingungen. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt. Bei leistungsbezogenen Gutscheinen können saisonale Aufpreise oder Zuzahlungen anfallen, wenn dies vor Erwerb transparent vereinbart wurde.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Hotels.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Das Hotel ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
18.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Hotels Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam. § 305b BGB bleibt unberührt.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.